Informationen für Eltern
Informationen für Eltern, Elternvertreterinnen und Elternvertreter
„Eltern gestalten Schule mit!“
Das Hamburger Schulgesetz (HmbSG §§ 68-75) bietet Eltern viele Möglichkeiten zur Mitbestimmung und Mitgestaltung in Schulen.
KlassenelternvertreterInnen
Jede Schulklasse wählt zum Beginn eines Schuljahres zwei Klassenelternvertreter*innen und zwei Stellvertreter*innen.
Die Klassenelternvertreter*innen
- pflegen die Beziehung der Eltern einer Klasse untereinander und mit den Lehrerteams.
- vermitteln bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Lehrern.
- informieren die Eltern über aktuelle Neuigkeiten, Veränderungen und Probleme.
- unterstützen Schule und Lehrerteams bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages.
- können mehrere Elternabende im Schuljahr organisieren und leiten.
- wählen auf der Vollversammlung den Elternrat.
- sind Mitglieder in der Klassenkonferenz.
Elternrat
An allen allgemeinbildenden Schulen muss ein Elternrat gebildet werden (§ 72 HmbSG). Spätestens sechs Wochen nach Beginn des neuen Schuljahres wählen die Klassenelternvertreter*innen der Schule auf der schulöffentlichen Elternvollversammlung die Mitglieder des Elternrates. In den Elternrat können alle Eltern gewählt werden, also nicht nur die Klassenelternvertreter*innen. Der Elternrat wählt aus seinen Mitgliedern
- den Vorstand (die/den Vorsitzende/n und den/die Stellvertreter/in sowie den/die Schriftführer/in und den/die Stellvertreter/in),
- Delegierte für die Schulkonferenz,
- Vertreter*innen für den Kreiselternrat,
- Verantwortliche für die internen Arbeitsgruppen des Elternrates.
Der Elternrat
- informiert die Eltern direkt bzw. über die Klassenelternvertreter*innen über aktuelle Schulfragen und vor Entscheidungen der Schulkonferenz.
- wirkt gemeinsam mit der Schulleitung, den Lehrerteams und dem Schülerrat bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule mit.
- setzt sich in der regionalen Öffentlichkeit im Rahmen der von der Schulkonferenz vorgegebenen Grundsätze für die Belange der Erich Kästner Schule ein.
Links und Infos zum Download
Hamburgisches Schulgesetz vom 16. April 1997 (HmbGVBl. Seite 97) (PDF)
Elternratgeber: Wir reden mit – Handburch für die Mitwirkung in der Schule – Ausgabe 2013 (PDF)
EKS-Grundlagen und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Fehlverhalten von SchülerInnen (PDF)
Anhang-Grundlagen und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Fehlverhalten von SchülerInnen (PDF)