Informationen für Eltern

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Informationen für Eltern, Elternvertreterinnen und Elternvertreter

„Eltern gestalten Schule mit!“

Das Hamburger Schulgesetz (HmbSG §§ 68-75) bietet Eltern viele Möglichkeiten zur Mitbestimmung und Mitgestaltung in Schulen.

KlassenelternvertreterInnen

Jede Schulklasse wählt zum Beginn eines Schuljahres zwei Klassenelternvertreter*innen und zwei Stellvertreter*innen.

Die Klassenelternvertreter*innen

  • pflegen die Beziehung der Eltern einer Klasse untereinander und mit den Lehrerteams.
  • vermitteln bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Lehrern.
  • informieren die Eltern über aktuelle Neuigkeiten, Veränderungen und Probleme.
  • unterstützen Schule und Lehrerteams bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages.
  • können mehrere Elternabende im Schuljahr organisieren und leiten.
  • wählen auf der Vollversammlung den Elternrat.
  • sind Mitglieder in der Klassenkonferenz.

Elternrat

An allen allgemeinbildenden Schulen muss ein Elternrat gebildet werden (§ 72 HmbSG). Spätestens sechs Wochen nach Beginn des neuen Schuljahres wählen die Klassenelternvertreter*innen der Schule auf der schulöffentlichen Elternvollversammlung die Mitglieder des Elternrates. In den Elternrat können alle Eltern gewählt werden, also nicht nur die Klassenelternvertreter*innen. Der Elternrat wählt aus seinen Mitgliedern

  • den Vorstand (die/den Vorsitzende/n und den/die Stellvertreter/in sowie den/die Schriftführer/in und den/die Stellvertreter/in),
  • Delegierte für die Schulkonferenz,
  • Vertreter*innen für den Kreiselternrat,
  • Verantwortliche für die internen Arbeitsgruppen des Elternrates.

Der Elternrat

  • informiert die Eltern direkt bzw. über die Klassenelternvertreter*innen über aktuelle Schulfragen und vor Entscheidungen der Schulkonferenz.
  • wirkt gemeinsam mit der Schulleitung, den Lehrerteams und dem Schülerrat bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule mit.
  • setzt sich in der regionalen Öffentlichkeit im Rahmen der von der Schulkonferenz vorgegebenen Grundsätze für die Belange der Erich Kästner Schule ein.